Die strenge Heidelbeere (Schweizer Hotel-Revue)

Die strenge Heidelbeere

Der „Frkf. Ztg.“ wird geschrieben: Dass auch das Restaurant eine „moralische Anstalt mit erzieherischen Tendenzen sein kann, zeigt ein vegetarisches Speisehaus, das ein Herr Straskraba in Ascona im Tessin unter dem Namen „Heidelbeere“ betreibt. Auf den Speisekarten findet sich am Fuss folgende Bemerkung: „Mode-Affen, Juwelen-Pfauen, Kasten-, Titel-, Geld-, Ordens- und andere Protzen finden in der ‚Heidelbeere‘ keine günstigen Daseinsbedingungen. Parfümierten Wiedehöpfen, Nikotin- und Alkohol-Sklaven ist der Eintritt nur in desinfiziertem Zustande gestattet.“ – Ein wenig boshaft bemerkt hiezu die Redaktion des zitierten Blattes: Ist das human von dem strengen Wirt zur „Heidelbeere“, die armen Nikotin- und Alkoholsklaven ihr Ausschlussverbot erst auf der Speisekarte lesen zu lassen? Wenn ihnen ob der leckern Erbsenkoteletten und Bohnen-Rumpsteaks schon das Wasser im Munde zusammenläuft!

Schweizer Hotel-Revue (Basel), 21. Jahrg., 12. Oktober 1912, Nr. 41, S. 3. Online


Letzte Änderung: 4. Oktober 2025.