Modernes Ketzergericht

Modernes Ketzergericht

(Korrespondenz.)

Modriges Gelaß, Fenster verhängt und geschlossen, dumpfe Luft, die einem gleich beim Eintreten den Athem nimmt und gänzlich lähmt. In der Mitte der Richter auf seinem Stuhl mit je einem Schreiber zur Rechten und Linken und auf einer Seitenbank zwei zweifelhafte Menschenkinder – Beisitzer? – Und diese bedauernswerten Seelen, die in solcher Höhle hausen, wollen über die Luftkur ihr Urteil abgeben, diese Dunkelmänner wollen über das Licht zu Gericht sitzen!

Der Thatbestand wird nochmals festgestellt. Der Angeschuldigte giebt zu, im Walde bei Anlaß eines Sonnenbades von einigen Knaben von weitem gesehen worden zu fein, bestreitet aber entschieden, daß darin ein Aergernis gelegen, wie die Anklage lautet, weil solches nach den nähern Verumständungen unmöglich. Die Zeugen werden vernommen – die armen Jungen dauern einen (übrigens ist der eine aus der Schule). Endlich ist diese kindliche Auseinandersetzung zu Ende – in dieser Atmosphäre doppelt lang – und das Wort wird dem Angeschuldigten erteilt zu seiner Verteidigung. Er macht folgendes geltend:

An der Aare in der Umgebung von Bern zeigen sich Männer in Badhosen sehr zahlreich dem Publikum, streichen sogar dicht an ihm vorbei (was in letzter Zeit wiederholt in öffentlichen Blättern zur Sprache kam). Ueberhaupt sind die Badeplätze am Wasser viel öffentlicher, als Luftbadeplätze im Walde. Viel größere Aergernisse sind also an der Tagesordnung, respektive das „Aergernis“ liegt nicht in der Sache, sondern nur in den landläufigen Anschauungen, die das Wasserbad gestatten, das Luftbad verpönen.

Es kommt daher alles auf die Frage hinaus: Sind Luft- und Sonnenbäder eine Notwendigkeit? – Diese Frage ist nach den beigelegten Schriften von anerkannten Fachmännern* unbedingt zu bejahen. Die Luftbäder sind notwendiger und natürlicher, als Wasserbäder, und es ist nur eine Frage der Zeit, daß dies allgemein anerkannt wird. Alles neue ist zuerst abgewiesen und als thöricht verschrieen worden, bis es Gemeingut wurde.“

Hieran anknüpfend, wies der Angeklagte noch auf das Motiv der Anklage hin, das nichts weniger als rein, sodann auf seine Motive, die ihn zur Anwendung dieser Bäder veranlaßten, auf seine öffentlichen Vorträge, die er gerade in jenen Tagen in Bern und anderswo gehalten, wo er über Sonnenbäder aus seiner Erfahrung referiert und mehrfach erwähnt, daß er solche im Walde zu nehmen pflege – daß er überhaupt für diese Praxis in Wort und Schrift eintrete und das natürlich nicht bloß theoretisch thun könne.

Zum Schluß ergriff der Richter das Wort. Er spricht lebhaft und gut – aber man merkt gleich, wo es hinaus will. Es ist Aergernis – daran ändern die nähern Umstände nichts. Und welche Verdrehungen laufen da mit unter, die ich ihm gar nicht zugetraut: das Luftbaden im Walde (und zwar in verhältnismäßig sicherem Versteck) nennt er mehrfach „unter dem Publikum auftreten“ (!) – das war der Advokat, der da herauskam; namentlich beim heikelsten Punkt, beim Vergleich mit Badenden, produzierte sich derselbe gar zu plump („beim Baden sei man im Wasser und nur der Kopf sichtbar und der könne nicht als Aergernis erregend betrachtet werden“!) und verrannte sich überhaupt an dieser gefährlichen Stelle, als er sagte: „Beim Baden ziehe man sich natürlich aus, das gehöre dazu“* – das ist eben der springende [Punkt, auf den alles ankommt.]

Wäre Einer, der (auch ohne Badhosen) an einsamer Stelle badend an der Aare betroffen worden wäre, angezeigt worden? – Niemals! Also wenn Wasser in der Nähe, ist es kein Aergernis, das wäscht alles ab – ist das logisch? – Es bestätigt die obige Behauptung: das Aergernis liegt nicht in der Sache, nur in den landläufigen Anschauungen. Ich hatte gehofft, besonders durch meine schriftlichen Ausführungen, den Richter zu diesem Verständnis zu bringen – umsonst; vorurteilsfreies Denken ist eben – gerade unter Studierten – eine Seltenheit.

* Dr. Lahmann, „Das Luftbad als Heil- und Abhärtungsmittel[„] – A. Rikli: „Die atmosphärische Kur“. Beide zu haben bei Künzi-Locher, Buchhandlung, Kramgasse.

* An dieser wahrhaft naiven Aeußerung ersieht man so recht, daß nur das ungewohnte, das neue der Luftbade-Methode die Sache dem am Alten klebenden Geiste strafbar erscheinen ließ! Wenn Einer also in Zukunft ein Luftbad nehmen will, so muß er eben ins Wasser gehen! Red. der „Tagwacht“.


Letzte Änderung: 28. Juni 2026.