Zum Bericht des bernischen Generalprokurators über den „Justizskandal“. Während in diesem Bericht alle vorkommenden Personen nur mit Initialen bezeichnet sind, erscheint der Unterzeichnete allein mit seinem vollen Namen und dazu als „gewesener Pfarrer und Kaffee-Reisender“. Er sieht sich darum zu einer kurzen Erklärung veranlaßt.
Tatsächlich bin ich, weil ohne Pension und Vermögen, meiner Frau in ihrem kleinen Kaffeegeschäft behilflich, von dem wir leben, und ich freue mich, durch Gottes Gnade imstande zu sein, mich mit meinen bald 77 Jahren noch selber durchzubringen. Daneben darf ich zum Glück noch in mancherlei Weise geistig tätig sein. Tatsächlich auch lernte ich auf meinen Geschäftsreisen diesen Fall kennen und war empört über die Behandlung, die dieser Familie zuteil geworden. Ich dachte zuerst daran, derselben einen tüchtigen Anwalt zu verschaffen, sah aber bald, daß nicht leicht einer gewillt sein würde, in dieses Wespennest zu greifen und wandte mich darum an den „Beobachter“. (Ein Anwalt war doch schon da! Er schloß ja jene famose Vereinbarung, wonach um den Preis von Fr. 3500.- der „Justiz-Skandal“ eben kein Skandal sein sollte! Red.) Warum der Generalprokurator mich öffentlich bloß zu stellen und verächtlich zu machen sucht, ist mir nicht unbekannt, ich trete aber hier nicht darauf ein, um nicht einer weitern Diskussion zu rufen. Th. Stern, a. Pfr.
Languau i. E., 21. Dez. 1940.
Berner Tagwacht, 48. Jahrg., 27. Dezember 1940, S. 304, S. 6. Online
