Oeffentliche Zustellung

[100342] Oeffentliche Zustellung.

Der Inhaber einer Buchhandlung M. Lilienthal zu Berlin NW., Friedrichstr. 101, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Feilchenfeld zu Berlin C. 2, Molkenmarkt 9/10, klagt gegen den Helmuth Hell, früher zu Berlin, Eichendorfstr. 5, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Kläger laut Rechnung die verzeichneten Bücher, Bilder usw. zu den angegebenen Zeiten und angemessenen Preisen im Gesamtbetrage von 963,83 M auf vorherige Bestellung geliefert erhalten habe, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger 1866 M 03 Pf nebst 4 vom Hundert Zinsen seit 5. April 1902 zu zahlen; 2) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8 a Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 1 zu Berlin, Grunerstraße, I. Stock, Zimmer 33—34, auf den 15. Juni 1904, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 23. März 1904

Züchner, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 8a.

Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger, 28. März 1904, Nr. 75, S. 11. Online


Letzte Änderung: 19. August 2026.